Hausordnung / Verhaltensvereinbarung

Gemäß Schulunterrichtsgesetz gilt in unserer Schule nach dem Beschluss des Schulgemeinschaftsausschusses folgende Hausordnung/Verhaltensvereinbarung:

Grundsätzliches

Zwischen allen Mitgliedern unserer Schulgemeinschaft besteht Einverständnis darüber, dass im Sinne einer erfolgreichen Arbeits‐ und Lernatmosphäre die Gesundheit aller Personen, die sich im Schulbereich aufhalten, Vorrang hat.

Die Direktion, Lehrer*innen und Schüler*innen bekunden durch ihre Unterschrift (vertreten durch den SGA), dass sie mit vorliegender Hausordnung/Verhaltensvereinbarung einverstanden sind. Auch vereinbarte Konsequenzen im Falle eines Verstoßes werden akzeptiert.

Folgende Regelungen sind uns wichtig:

1. Verhalten außer Haus

Auf dem Schulweg und auf dem Weg von und zu Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb des Hauses unterliegen die Schüler*innen in absoluter Eigenverantwortung den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die Schüler*innen und Lehrer*innen tragen durch ihr Verhalten zum Ansehen der Schule bei. Auf das absolute Rauch- und Alkoholverbot im Rahmen von Schulveranstaltungen wird hingewiesen. Siehe Punkt 4.

2. Gegenseitige Begegnung

  1. Im Sinne einer respektvollen Zusammenarbeit zwischen Lehrer*innen und Schüler* innen sowie Mitarbeiter*innen der Hausverwaltung werden die Regeln des Anstandes gewahrt. Grüßen ist für uns selbstverständlicher Ausdruck eines guten Benehmens. Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft sowie alle weiteren Eigenschaften für ein gewinnendes Auftreten sind darüber hinaus Teil des Lehrplanes und werden von Lehrer*innen und Schüler*innen erwartet.
     
  2. Vor Betreten eines Raumes ist anzuklopfen. Die Lehrer*innenzimmer werden von Schüler*innen nicht betreten. Für Vorsprachen sind die Pausen vorgesehen bzw. unterrichtsfreie Zeiten.

3. Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich

  1. Das Schulgebäude ist von Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet und kann nur über den Haupteingang Ferihumerstraße 28 betreten und verlassen werden. Alle anderen Türen sind Notausgänge und können bzw. dürfen nur im Notfall nach außen hin benützt werden. In den Pausen (Vormittags-, Mittags- und Nachmittagspause) und in den Freistunden dürfen die Schüler*innen das Gebäude verlassen. Klassenräume werden nach dem Unterrichtsende für Reinigungszwecke freigehalten. Nach Ende des planmäßigen Unterrichts sind ausschließlich die für Übungszwecke vorgesehenen Räumlichkeiten zu benützen. In den unterrichtsfreien Zeiten werden Schüler*innen nicht beaufsichtigt.
     
  2. Um die Unterrichtszeit optimal auszunützen, achten wir auf Pünktlichkeit. Schüler*innen sind daher pünktlich zu Stundenbeginn in der Klasse, um sich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten zu können.
     
  3. In den Klassenräumen legen wir auf Ordnung wert. Nach Unterrichtsende werden
     
    • Die Sessel an die Tische gerückt,
    • Tische abgeräumt,
    • Fensterbänke freigemacht,
    • Tischfächer von Müll befreit,
    • Beamer und Licht abgeschaltet, Fenster geschlossen.
       
  4. Auf Sauberkeit und Ordnung wird im gesamten Schulbereich geachtet. Bei mutwilliger Verschmutzung erfolgt die Reinigung durch die Verursacher*in. Wir trennen den Müll in Papier, Kunststoff, Metall‐ und Restmüll. 
     
  5. In Funktionsräumen ist Essen und Trinken nicht gestattet. Der Aufenthalt in den Sonderunterrichtsräumen ist ohne Lehrperson bzw. ohne deren Wissen nicht gestattet. Die Räume werden abgeschlossen.

4. Rauchfreie Schule

Es gilt § 12 Abs. 1 Z 1 und 3 des Tabakgesetzes, d.h. ausnahmsloses Rauchverbot auf der gesamten Schulliegenschaft. Auch auf den angrenzenden Gehsteigen darf nicht geraucht werden. Es wird erwartet, dass unüberzeugbare Raucher*innen (vor und nach Unterricht) anfallenden Müll bzw. Zigarettenstummel ordnungsgemäß entsorgen. Raucher*innen ab 18 Jahren, ist es erlaubt beim Infostand am U-Marktes zu rauchen. Das Rauchverbot ist auch auf E-Zigaretten, IQOS (Tabakerhitzer)  und alle Tabakerzeugnisse, wie beispielsweise Snus, anzuwenden.

5. Aufbewahrung

  1. Kleidung und Hausschuhe
    Die Berufsschule Linz 7 bildet schwerpunktmäßig Verkäufer*innen aus. Wesentliche Bestandteile in diesem Beruf sind gepflegtes Auftreten, höfliche Umgangsformen und angemessene Kleidung, worauf auch im Unterricht Wert gelegt wird. Lehrer*innen sowie Schüler*innen wird daher nahegelegt, bei der Wahl ihrer Kleider nach diesen Grundsätzen vorzugehen. T-Shirts mit zweifelhaften oder gewalttätigen Aufschriften und das Tragen anstößiger Bekleidung sind definitiv untersagt. Jogginganzüge entsprechen nicht dem beschriebenen Profil. Sie sind unerwünscht, jedoch nicht verboten. Darüber hinaus wird erwartet, dass alle, die in diesem Haus arbeiten bzw. unterrichtet werden, nach den Grundsätzen einer zeitgemäßen Körperpflege und Hygiene auftreten. Überbekleidung und Straßenschuhe werden in den absperrbaren Garderobekästen aufbewahrt.

     
  2. Wertgegenstände
    Wertgegenstände und Geldbeträge werden nur im unbedingt notwendigen Ausmaß in die Schule mitgenommen und dürfen bei Verlassen des Klassenraumes nicht in diesem zurückgelassen werden. Die Schule bzw. der Schulerhalter übernimmt keinerlei Haftung für abhanden gekommene Gegenstände.

6. Mobiltelefone und andere elektronische Geräte

Um den Unterrichtsablauf nicht zu stören, sind Mobiltelefone so zu verwahren, dass sie den Unterrichtsablauf nicht stören. Sie sind zumindest auf lautlos zu stellen und dürfen im Falle widriger Verwendung gem. Erlass des damaligen LSR/OÖ (heute Bildungsdirektion) von Lehrkräften für die restliche Dauer des Tages abgenommen werden. Nach Verwahrung im Sekretariat können sie bei Unterrichtsende abgeholt werden.

7. Verhalten im Brand‐ bzw. Katastrophenfall

Jede*r im Haus Anwesende*r bzw. Beschäftigte ist verpflichtet, die Anschläge über das Verhalten im Brandfall bzw. bei Feueralarm sorgfältig zu studieren und die betreffenden Vorschriften im Ernstfall ei, aber auch bei einem Probealarm genau einzuhalten. Die jeweils aktuellen Klassenlisten liegen in der Portierloge auf.

8. Information an die Schüler*innen

Jede Klasse nimmt in Eigenverantwortung die Mitteilungen auf den Anschlagtafeln täglich zur Kenntnis und ruft die Informationenen der offiziellen Website (https://www.bs-linz7.ac.at) und digitaler Schulkommunikationsmedien regelmäßig ab.

9. Alkohol

Der Genuss alkoholischer Getränke ist den Schüler*innen in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen verboten.

10. Inventar

Schulgebäude, Einrichtungen und sonstige Anlagen der Schule werden schonend behandelt Jede Beschädigung oder Beschmutzung der Unterrichtsräume, Geräte und Lehrmittel sowie der persönlichen Gegenstände von Mitschüler*innen ist zu vermeiden. Wer Eigentum der Schule oder von Mitschüler*innen vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, ist verpflichtet, den Schaden zu beheben. Von der Schule entlehnte Gegenstände werden sorgsam behandelt und innerhalb der festgelegten Frist zurückgegeben. Für Beschädigung oder Verlust leistet die Schüler*in Schadenersatz.

11. Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hausordnung/Verhaltensvereinbarung

Im Falle von Regelverstößen und Fehlverhalten stehen folgende Maßnahmen an: Gespräch mit der Lehrkraft oder der Klassenvorständ*in, Miteinbeziehung der Schulsozialarbeiter*in, Vorladung zur Schulleiter*in, Information der Lehr- u. Erziehungsberechtigten sowie Vorladung derselben. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist nicht verbindlich.

12. Geltungsbereich und weitere Regelungen

Im Schulbereich, an sonstigen Unterrichtsorten bzw. bei Schulveranstaltungen oder bei schulbezogenen Veranstaltungen gelten die betreffenden Bestimmungen der Hausordnung. Weiters sind auch die Benutzungsordnungen der Funktionsräume (EDV‐Säle, EDV-Klassen, Werbetechnik, Verkaufsräume) Teil dieser Vereinbarung. Im Übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schulrechts, insbesondere die §§ 43 ‐ 50 des SchUG und die VO des BMuKK vom 24.06.1974, BGBl. Nr. 373, in der jeweils geltenden Fassung.

 

Linz, 12. Jänner 2023